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Ist deine Webseite abmahngefährdet!

Aktualisiert: 27. Aug.

Prüfe deine Website auf Datenschutz-Probleme und Schütze dich vor kostspieligen Abmahnungen und Bußgeldern - ganz ohne teure Anwälte.


Hier ein Beispiel vom Rechtsanwalt Sören Siebert: Urheberrechtsverletzungen und Abmahnungen


Zitat: Sie haben Bilder verwendet, ohne den Inhaber des Urheberrechts zu fragen, und haben nun eine Abmahnung im Briefkasten?


Ist deine Webseite abmahngefährdet!

Dann kann es teuer werden. Hier die Ruhe zu bewahren, aber die Abmahnung auf keinen Fall zu ignorieren, ist jetzt das A und O.


Abmahnungen können unterschiedliche Gründe haben:

  • Sie haben Bilder irgendwo „kopiert“, ohne Nutzungsrechte zu haben

  • Sie haben Ihre Rechte überschritten

  • Sie haben Bilder mit Personen veröffentlicht, ohne dass diese einverstanden waren

  • Sie haben sich bei Kunden nicht ausreichend abgesichert, dass die von ihnen erhaltenen Bilder lizenziert waren

  • Sie haben den Urheber des Fotos nicht genannt, dann ist Ihre Seite möglicherweise abmahngefährdet.

Ein Unsicherheitsfaktor im Urheberrecht ist in diesem Zusammenhang auch die „Rechtekette“:

  1. Ein Fotograf erstellt ein Foto und räumt einer Agentur Nutzungsrechte daran ein.

  2. Diese wiederum überträgt Nutzungsrechte an eine Fotoplattform.

  3. Das Foto lädt ein Webdesigner von dieser Plattform herunter und baut es in die Website für einen Seitenbetreiber ein.

Auf diesem Weg kann es im Urheberrecht zu Rechtsverlusten kommen: Wurde irgendwo eine Lizenz nicht eingeräumt oder überschritten, lastet dem Foto dieser Makel bis zum Ende seines Weges an. Ab diesem Zeitpunkt fehlt eine wirksame Lizenz – und hierfür kann jeder, der danach in der Kette folgt, in Anspruch genommen werden. Bis zu Ihnen als Agentur, Webdesigner oder Seitenbetreiber. Der Urheber hat als Verletzter nach § 97 UrhG einen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz.


So gehen Sie bei einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung vor

Je nach Schwere der Urheberrechtsverletzung kann eine Abmahnung sehr teuer werden: Zu den Abmahnkosten kommen die Kosten für einen Anwalt, Schadensersatz wegen der fehlenden Lizenz (fiktive Lizenzgebühr) sowie der fehlenden Urhebernennung. Sie zahlen zudem eine Vertragsstrafe, wenn Sie gegen die Unterlassungserklärung verstoßen und das Bild nicht von Ihrem Server löschen.


Nutzen Sie zum Beispiel zwei Jahre lang fünf Bilder, die Sie aus der Google Bildersuche gestohlen haben, können auf Sie Gesamtkosten von 12.500 Euro zukommen.


Ist deine Webseite abmahngefährdet!

Wenn Sie abgemahnt werden, sollten Sie das Schreiben in Ruhe prüfen. Haben Sie Zweifel daran, dass der echte Urheber Sie abgemahnt hat, bitten Sie ihn um einen entsprechenden Nachweis. Holen Sie sich auch Hilfe von einem Anwalt für Urheberrecht. Dieser erkennt schnell, ob eine Unterlassungserklärung zu weit gefasst ist und erstellt eine abgeschwächte Version. Bevor Sie diese modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, sollten Sie die Bilder löschen. Achten Sie dabei auf folgendes:

  • Deaktivierung: Es reicht nicht aus, eine Verlinkung zu deaktivieren.

  • Server: Löschen Sie das Bild komplett vom Server.

  • Cache: Löschen Sie auch den Cache bei Google und Co.

  • Mitarbeiter: Haben Sie Mitarbeiter, die die Bilder ebenfalls verwenden, informieren Sie diese unbedingt.

Praxis-Tipp

Um keine Abmahnung zu riskieren, sorgen Sie rechtzeitig vor. Sprechen Sie immer mit Ihrem Vertragspartner über den Umfang der Nutzungsrechte, die ihm eingeräumt wurden. Lassen Sie sich diese im Zweifelsfall belegen. Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Website abmahngefährdet ist?


Als eRecht24 Premium Kunde können Sie ganz einfach und bequem unseren Abmahncheck nutzen. Mit eRecht24 Premium können Sie außerdem in unserer Checkliste „Bilder und Blogs – So reagieren Sie richtig auf eine Abmahnung“ bequem nachlesen.


Kurz und knapp: Die Kosten für eine Abmahnung hängen von der Schwere des Verstoßes gegen das Urheberrecht ab. Websitebetreiber, Agenturen und Webdesigner sollten auf jede Abmahnung reagieren, aber nicht vorschnell die Unterlassungserklärung unterschreiben.


Oft räumt diese dem Abmahner zu viele Rechte ein. Quelle: E-Recht24

Mehr erfahren? Dann besuch die Seite von E-Recht24, klick hier!

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